Reisemängel: Hier haben Sie Anspruch auf Entschädigung

Ob kaputte Toilette im Hotelzimmer, fehlender Meeresblick oder Lärm. Mit Reisemängeln müssen Urlauber:innen sich nicht abfinden. Im Gegenteil: Gerade Pauschalreisemde sollten Mängel immer sofort - bestenfalls vor Ort - der Reiseleitung melden und nach Abhilfe verlangen.
Schimmelbildung, nicht umgesetzte Buchungswünsche oder ein überbuchtes Hotel: Verlangt man Abhilfe muss das Reiseunternehmen erst die Chance haben, das Problem schnellstmöglich zu beseitigen. Dafür muss man eine angemessene Frist setzen. Sonst wandert das Geld nicht ins Portemonnaie zurück, sondern bleibt bei den Unternehmen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam.
Auch interessant:
Reisemängel geltend machen
Um Entschädigung geltend zu machen, müssen Urlauber:innen unmittelbar vor Ort tätig werden. Erster Schritt: Den Mangel dokumentieren. Das geht am besten mit detaillierten Fotos und Videos, die Sie zusätzlich absichern. In manchen Fällen handelt es sich auch um Dokumente, Tickets oder andere Reiseunterlagen.
Außerdem ist es hilfreich, sich die Probleme vom Personal - etwa im Hotel - schriftlich bestätigen zu lassen oder sich Kontakte von anderen Reisenden zu notieren, die dies bezeugen können. Bei Pauschalreisen sollte zudem die Reiseleitung informiert werden.
Tabellen für Reisemängel

Kann das Reiseunternehmen das Problem vor Ort nicht beheben, steht den Reisegäst:innen eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zu - dafür schickt man ein Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter, rät der ADAC. In dem Schreiben beschreibt man die Mängel nochmals genau und fordert entsprechend die anteilige Rückzahlung.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach Umfang und Schwere des Mangels. Hier können Gerichtsurteile oder einschlägige Listen eine Orientierung geben, etwa die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“, die „Frankfurter Tabelle“ oder die „Kemptener Tabelle“.
Mustersbrief für Reisemängel
Wichtig ist es, das Reiseunternehmen schriftlich (im besten Fall per Einschreiben und Email) über die bestehenden Reisemängel zu informieren. Dafür sollten Sie umgehend ein Schreiben aufsetzen und abschicken.
Verschiedene Organisationen stellen Musterbriefe für Mängelansprüche beim Reiseveranstalter zur Verfügung. Kund:innen von Pauschalreisen können etwa den Musterbrief der Verbraucherzentrale als Vorlage verwenden. Auch der ADAC stellt einen Musterbrief für die Reisemängel zur Verfügung.
Frist setzen und direkt handeln
Der Reisepreis kann erst ab dem Tag gemindert werden, an dem man eine Beseitigung des Mangels verlangt hat. Zudem sollte man dem Reiseunternehmen eine angemessene Frist (je nach Reisedauer) setzen, um die Mängel gegebenenfalls zu beseitigen. Lässt der Veranstalter die Frist untätig verstreichen, können Reisende selbst aktiv werden, sich um eine Verbesserung kümmern und im Anschluss verlangen, dass etwaige Kosten erstattet werden.
Übrigens: Ist die Reisezeit verschoben worden oder im Hotel trotz Reservierung kein Zimmer mehr frei, kann man sogar von „gravierenden Mängeln“ ausgehen, so die Verbraucherschützer: Dann können Urlauber:innen ihre Reise vollständig stornieren, ihren Reisevertrag kündigen und Schadenersatz verlangen. Auch die Kosten müssen erstattet werden.
Beispiele für Reisemängel
Es gibt zahlreiche Beispiele für Reisemängel. Viele von Ihnen betreffen Unterkunft und Ausstattung. Finden an einem Hotel Bauarbeiten statt, können Urlauber:innen Anspruch auf Entschädigung erheben. Ebenso, wenn bestimmte Bereiche der Anlage nicht begehbar sind. Auch die Lage des Hotels muss sein, wie bei der Buchung beschrieben. Liegt eine Unterkunft zum Beispiel im Stadtzentrum statt am Meer, so können Gäst:innen Reisemängel geltend machen.
Auch eine beschwerliche Ankunft kann ein Reisemangel sein, etwa wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet, der Rückflug um mehr als neun Stunden vorgezogen wird. Auch der Verlust von Gepäck kann bei Pauschalreisen geltend gemacht werden, etwa wenn die Koffer erst nach zwei Tagen eintreffen oder gar ganz verschwunden bleiben.
Wichtig ist: Nicht jede Unannehmlichkeit ist auch ein Mangel. Kleinere Ärgernisse müssen Urlauber:innen hinnehmen. Hier kommt es darauf an, welche Leistungen genau im Reisevertrag vereinbart wurden.
- dpa/mkr